Jahresabschluss / Gewinnermittlung
03.
Lassen Sie uns Bilanz ziehen
Die Erstellung des Jahresabschlusses / der Gewinnermittlung ist weitaus mehr als eine auferlegte Pflichterfüllung seitens des Gesetzgebers - sie gilt vor allem als eines der aussagekräftigsten Instrumente in Bezug auf die Ertragskraft und Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens.
Gerne erstelle ich Ihre jährliche Bilanz inkl. Gewinn- und Verlustrechnung, um Ihnen den Erfolg des letzten Geschäftsjahres zu präsentieren.
In einem anschließenden Bilanzgespräch besprechen wir die wesentlichen Aspekte Ihres Zahlenwerkes. Ich bereite die Zahlen Ihres Jahresabschlusses verständlich für Sie auf und erläutere die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Ferner lässt sich unternehmerisch notwendiges Handeln frühzeitig erkennen und Verbesserungspotenzial für die Zukunft ableiten.
Unter Berücksichtigung der aktuellsten Gesetzeslage erstelle ich für alle Rechtsformen:
- Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht inkl. Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger
- E-Bilanzen inkl. Übermittlung an das Finanzamt
- Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
- Schlussbilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ Betriebsaufgabe
- Liquidationsbilanzen